Begünstigte Behinderte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit einem Grad der Behinderung
von mindestens 50%.
Wie wird man begünstigter Behinderter/begünstigte Behinderte?
Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Das Sozialministeriumservice entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.